Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MECOMO AG

Link zu den Datenschutzbestimmungen der MECOMO Unternehmensgruppe

(Gültig ab 1.5.2018)

Diese AGB sind für alle Dienstleistungen, Online-Dienste und Produkte der MECOMO AG gültig.

1. Geltungsbereich

1.1.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind die rechtliche Grundlage für die Geschäftsbeziehungen zwischen Vertragspartner (nachfolgend „VP“) und MECOMO AG (nachfolgend MECOMO). Unsere Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Geschäfte mit VP. Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen von Bestellern, werden von uns – auch ohne schriftlichen Widerspruch – nicht anerkannt. Durch Bestellung eines unserer Angebote mit beiliegenden AGB oder durch Anklicken des Buttons „Ja – AGB gelesen und akzeptiert“ (oder sinngemäß gleichen Formulierungen) bei Online Diensten akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und machen sie zum Gegenstand der Vereinbarung. Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit hier nichts anderes geregelt ist, die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

1.2.
MECOMO AG, Max-Planck-Str. 8, D-85716 Unterschleissheim, Deutschland (nachfolgend MECOMO) ist ein Systemhaus für Ortungs- und Telematiklösungen. Gegenstand unserer Leistungen sind u.a. HW-/SW-Integration, Erhebung, Sammlung, Verarbeitung und Verwertung von Daten, Erstellung von Daten und Datenbanken (z.B. multimedialer Inhalte) für das Internet und anderer Medien (besonders dem Abruf mittels mobiler Telekommunikationseinrichtungen), die Bereitstellung von Computerprogrammen und Online-Anwendungen („Dienste“) und Telematik Hardware zur Nutzung durch Privat- und Firmenkunden. Daten, Datenbanken, Programme, Mehrwertdienste und Telematik Hardware werden entgeltlich zur Verfügung gestellt. Dies umfasst den Handel mit Lizenzrechten eigener oder von Dritten bezogener Daten und Datenbanken aller Art, den Verkauf und die entgeltliche Überlassung von Computerprogrammen und Mehrwertdiensten sowie die entgeltliche Erbringung der hiermit verbundenen Dienstleistungen. Der VP beabsichtigt die Nutzung von MECOMO Daten, Lösungen, Dienstleistungen und Produkten (nachfolgend LEISTUNGEN). Der VP erteilt MECOMO den Auftrag, die Bereitstellung und den technischen Betrieb der LEISTUNGEN mittels der MECOMO Mitarbeiter, Infrastruktur bzw. Entwicklungen zu realisieren. Die Nutzung der MECOMO LEISTUNGEN erfolgt zu den nachfolgenden Bedingungen. Die Nutzung der Internetseite www.mecomo.com und der darauf im Namen MECOMO angebotenen LEISTUNGEN unterliegen ebenfalls den nachfolgenden Bedingungen. Daten und Internetapplikationen, die nicht im Namen der MECOMO angeboten werden, richten sich nach den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter.

1.3.
MECOMO kann diese AGB, die Auftragsformulare, die Tarife, die Leistungsbeschreibungen, die nationalen Richtlinien und die Anforderungen an die vom VP zu erstellenden Dienstbeschreibungen jederzeit ändern, indem MECOMO die Änderungen dem VP schriftlich mitteilt. Sofern der VP nicht binnen vier Wochen seit Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich einzelnen oder allen Änderungen widerspricht, gelten die mitgeteilten Änderungen als genehmigt.

2. Pflichten MECOMO

2.1.
MECOMO stellt einen Betrieb seiner technischen Infrastruktur 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag mit mind. 97,5%-iger Verfügbarkeit im Jahresmittel sicher. Ausgenommen davon sind Wartungsarbeiten und technische Störungen, die außerhalb des Machtbereichs der MECOMO liegen (z.B. Störungen bei den Internet Service Providern, Mobilfunknetzbetreibern etc.).

2.2.
MECOMO stellt dem VP in Abhängigkeit von der Art der Leistung eine Support Hotline zur Verfügung.

2.3.
MECOMO wird Wartungs- und sonstige erforderliche technische Änderungsarbeiten an seiner Infrastruktur nach Möglichkeit ohne Einschränkung der Dienstverfügbarkeit vornehmen. Sollte eine Einschränkung aufgrund der vorzunehmenden Arbeiten unausweichlich sein, wird MECOMO dem VP die Durchführung der Arbeiten möglichst frühzeitig, in der Regel mit einem Vorlauf von mindestens einer Woche, mitteilen.

2.4.
Das Unternehmen verfolgt das Ziel, Daten, Datenbanken, Programmen, Produkte und sonstige LEISTUNGEN in größtmöglicher Funktionalität, Korrektheit und Aktualität zu bieten. Dafür werden modernste Technologien, zuverlässige Partnerunternehmen, aufwendige Kontrollsysteme und motivierte Mitarbeiter eingesetzt. Für Funktionalität der LEISTUNGEN, Produkte sowie der Vollständigkeit und Aktualität der gelieferten Datenbestände von Drittanbietern übernimmt die Lizenzgeberin wegen der vielfachen technischen Abhängigkeiten (z.B. zu anderen Partnerunternehmen wie Netzbetreiber) sowie der Fluktuation und Änderung innerhalb der Datenbestände keine Gewähr. Trotz ständiger Überprüfungen und Vergleichskontrollen lässt sich keinerlei Garantie auf die Korrektheit, Aktualität oder Umfang der Datenbestände und sonstiger LEISTUNGEN geben, bei denen Dritthersteller involviert sind.

2.5.
MECOMO hält die Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO ein. Wir speichern nur Daten, für die wir im Rahmen der Geschäftsbeziehung eine Rechtfertigung haben. Eine Weitervermarktung jeglicher Daten individueller Personen ist ausgeschlossen. Die Einzelbestimmungen sind in den MECOMO Datenschutzbestimmungen nachzulesen.

3. Pflichten VP

3.1.
Nutzt der VP eine Ortungslösung von MECOMO, dann verpflichtet sich VP, keine Personen gegen Ihren Willen zu orten. Personen, die durch einen MECOMO Dienst (unabhängig von der technischen Umsetzung) geortet werden sollen, müssen vor dem ersten Ortungsvorgang gegenüber VP Ihr Einverständnis erklärt haben. Dies gilt auch, wenn eine Person ein Objekt benutzt, das ortbar ist und dadurch die Person selbst ortbar wird (z.B. Fahrzeugortung). Zur Vermeidung von Unklarheiten sollte dieses Einverständnis auf Anfrage durch VP belegbar sein. Ist der VP ein Unternehmen und möchte Betriebsangehörige orten, so ist ggf. die Zustimmung der entsprechenden Mitarbeitergremien (z.B. Betriebsrat) einzuholen. Eine Ortung von Personen gegen ihren Willen verstößt gegen das Gesetz und ist strafbar.

3.2.
Der VP stimmt zu, dass die Ortungsdaten von beliebigen Objekten, die über die technischen Systeme von MECOMO aufgenommen und verarbeitet werden, von MECOMO auf anonymisierter Basis, dies bedeutet ohne jede Referenz auf den VP oder dessen Objekte, an Dritte weitergegeben werden dürfen.

3.3.
Falls VP die LEISTUNGEN MECOMO unter eigenem Namen vermarktet, liegen der kaufmännische Betrieb der Dienste und die inhaltliche Verantwortung ausschließlich bei VP. MECOMO erbringt lediglich Dienstleistungen der Informations- und Telekommunikationstechnologie.

3.4.
VP hat in Abhängigkeit von den zu nutzenden LEISTUNGEN eine Mitwirkungspflicht bei der Erbringung der für die technische Einrichtung auf Seiten MECOMO notwendigen Maßnahmen.

Insbesondere ist VP verpflichtet, die für die Anbindung notwendigen Parameter seiner Systeme mitzuteilen. In Abhängigkeit von den gewünschten LEISTUNGEN ist eine Schnittstellenbeschreibung nach Vorgaben von MECOMO vorab MECOMO zur Verfügung zu stellen. Unterlässt VP dies trotz Aufforderung durch MECOMO, ist MECOMO berechtigt, auch vor technischer Diensteinrichtung mit der Abrechnung der Dienstleistungs- und evtl. externen Entgelten zu beginnen.

3.5.
Der VP erklärt, dass durch die Nutzung der von MECOMO zur Verfügung gestellten LEISTUNGEN keinerlei Gesetze und/oder Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Kennzeichen-, Patent-, Persönlichkeits- oder andere geschützte Rechte Dritter) verletzt werden. Ferner bestätigt VP, dass er keine gewaltverherrlichenden, pornografischen, rassistischen, diskriminierenden oder in sonstiger Weise rechtlich unzulässigen Inhalte verbreitet. Ist der VP selbst nicht Endkunde von MECOMO, sondern Wiederverkäufer oder Dienstanbieter, dann garantiert VP, dass er über alle zum Betrieb seiner Dienste erforderlichen Bewilligungen, Berechtigungen, Genehmigungen und Lizenzen verfügt. Der VP hat dies MECOMO nach Aufforderung zu belegen.

3.6.
Der VP wird alle Angaben gegenüber MECOMO wahrheitsgetreu machen. Gezielte Falschangaben, insbesondere Bankverbindungsdaten von Dritten, die VP dafür keine Vollmacht gegeben haben, werden an die strafrechtlich verfolgt.

3.7.
VP hat eine Nutzung der LEISTUNGEN durch Dritte ohne schriftliche Genehmigung durch MECOMO auszuschließen. Die VP zugeteilten Kennwörter und Benutzerzugänge sind mit größter Sorgfalt zu verwahren. VP erkennt an, dass jede Nutzung seines Accounts nach korrekter Authentifizierung durch seinen Benutzerzugang ihm zuzurechnen ist.

3.8.
Die nationalen Richtlinien legen die Rahmenbedingungen für das Anbieten von Ortungslösungen – besonders in Bezug auf die Einverständniserklärungen der zu ortenden Personen – im jeweiligen Land fest. Der VP hat die nationalen Richtlinien unbedingt zu befolgen. Der VP sichert zu, Änderungen der nationalen Richtlinien, welche seine Art der Ortung bzw. die Form der Einverständniserklärungen für Ortungen betreffen, umgehend nach Bekanntgabe umzusetzen. Eine Änderung der Richtlinien kann insbesondere auf einer Änderung von maßgeblichen Gesetzen/Verordnungen oder Entscheidungen der Bundesnetzagentur oder Gerichten beruhen wie auch einer Änderung der von MECOMO mit den Mobilfunknetzbetreibern geschlossenen und von diesen im Wesentlichen vorgegebenen Verträgen.

3.9.
Der VP sichert zu, geänderte gesetzliche Bestimmungen, welche die Verwendung der MECOMO Ortungsdienste oder die Verwendung seiner Ortungsdienste (falls es sich um Eigenentwicklungen handelt), betreffen, umgehend nach Bekanntgabe umzusetzen.

4. Zahlungsbedingungen

4.1.
Unsere Rechnungen sind – sofern nicht von uns schriftlich anders bestätigt – bei Firmenkunden rein netto, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig zzgl. gesetzl. vorgeschriebener Mehrwertsteuer. Bei Privatkunden sind unsere Rechnungen inkl. der gesetzl. vorgeschriebenen Mehrwertsteuer und sofort zur Zahlung fällig. Die ersten drei Bestellungen müssen von Neukunden (Firmen- und Privatkunden) im Voraus bezahlt werden.

4.2.
Wird uns nachträglich bekannt, dass VP bei Auftragserteilung für uns nicht erkennbare ungünstige Verhältnisse verschwiegen hat, die sein Unvermögen zur Vertragserfüllung hätten annehmen lassen, so sind wir berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Bezahlung schon erbrachter Leistungen zu verlangen.

4.3.
Aufrechnungen mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltung von Zahlungen kann VP nur geltend machen, wenn und soweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Von MECOMO gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch VP Eigentum MECOMO.

5. Vertragsschluss, Kündigung Online-Dienste

5.1.
Voraussetzung für die Nutzung von Online-Dienste der MECOMO ist die ordnungsgemäße Anmeldung („Registrierung“) im Dienst. VP hat dabei die erforderlichen Daten vollständig und korrekt anzugeben.

5.2.
Die Daten werden von MECOMO geprüft. Scheinregistrierungen sind nicht gestattet. MECOMO behält sich vor, eine Registrierung von VP ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Nach Annahme der Registrierung erhält VP eine Bestätigung und Zugangsdaten („login“) per Email und/oder SMS.

5.3.
Ändern sich die persönlichen Daten des VP, so wird VP seine Stammdaten in den Online-Diensten der MECOMO kurzfristig aktualisieren. Die Erbringung einer ordnungsgemäßen Dienstleistung durch MECOMO ist nur auf der Basis richtiger und vollständiger Daten möglich.

5.4.
VP wird sicherstellen, dass nur Personen die Dienstleistung nutzen, die direkt über deren Stammdaten registriert sind – nicht-registrierte Personen ist die Nutzung nicht gestattet. VP haftet für die Folgen, falls dritte Personen durch fahrlässiges oder schuldhaftes Verhalten unberechtigterweise die Online-Dienste der MECOMO zu nutzen.

5.5.
VP ist berechtigt, sofern nicht Vollkaufmann, ein über das Internet geschlossenes Vertragsverhältnis mit MECOMO innerhalb von 14 Tagen nach Registrierung zu widerrufen. Der Widerruf hat schriftlich per Einschreiben oder per bestätigtem E-Mail gegenüber MECOMO zu erfolgen.

5.6.
VP wählt bei der Registrierung ein Kennwort, das er selbst und jederzeit ändern kann. Für die Geheimhaltung des Kennworts ist VP selbst verantwortlich.

5.7.
Sofern nicht anders vereinbart, die Mindestlaufzeit für MECOMO Online-Dienste beträgt 24 Monate und verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern nicht schriftlich mit Frist von 3 (drei) Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.

5.8.
Aus systemtechnischen Gründen muss die Kündigung aus dem Dienst heraus durch VP erfolgen. Dazu gibt es im Benutzerprofil des Teilnehmers den Punkt „Dienst kündigen“. Bei Ausführung der Kündigung werden der Benutzerzugang, evtl. vorhandenes Kontoguthaben sowie die in den Dienst eingeladenen Personen sofort gelöscht. Eine Kündigungsfrist ist nicht einzuhalten. Die Kündigung wird per Email bestätigt. Nach der Kündigung werden selbstverständlich keine Abbuchungen mehr vorgenommen – die erteilte Bankeinzugsermächtigung wird sofort ungültig. Soll die Kündigung des Benutzerzugangs manuell durch MECOMO durchgeführt werden, wird eine Aufwandspauschale in Höhe von mind. 20,- EUR fällig, die im Voraus an MECOMO zu zahlen ist.

5.9.
Eine automat. Wiederherstellung des Benutzerzugangs nach erfolgter Kündigung ist durch MECOMO nicht möglich. VP kann sich aber jederzeit erneut registrieren.

5.10.
Das Vertragsverhältnis kann aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos gekündigt werden. Für MECOMO besteht ein wichtiger Grund insbesondere bei folgenden Sachverhalten:

  1. Vermuteter oder belegter Missbrauch des Dienstes;
  2. Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Dienste durch VP;
  3. Schwerwiegender Verstoß gegen vertragliche Pflichten;

6. Liefertermine Produkte

6.1.
Vereinbarte Lieferfristen gelten als ungefährer Liefertermin. Fixtermine werden von MECOMO nur anerkannt, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

6.2.
Bei schuldhafter Überschreitung einer Lieferfrist tritt Verzug erst durch schriftliche Mahnung des VP ein. Im Falle des Verzuges ist VP berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz ist in jedem Fall ausgeschlossen.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1.
Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Lieferung müssen MECOMO, soweit es sich um offenkundige Mängel handelt, spätestens 14 Tage nach Auslieferung angezeigt werden. Ist VP Vollkaufmann, so sind durch zumutbare Untersuchung feststellbare Mängel spätesten zehn Tage nach Erhalt, im Fall versteckter Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Ein zeitlich versetzter Einsatz von gelieferten Inhalten entbindet VP nicht von der Verpflichtung zur zumutbaren Prüfung unserer Lieferungen bei deren Erhalt. Es wird darauf hingewiesen, dass Software nie völlig fehlerfrei sein kann, weshalb die Funktionalität der LEISTUNGEN und die Verwendbarkeit mit der eigenen Software des Nutzers nicht garantiert wird.

7.2.
Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Beanstandungen haben wir nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Der VP kann sodann Herabsetzung der Vergütung und Rücktritt vom Vertrag verlangen, wenn zwei Nachbesserungen fehlschlagen oder die Ersatzlieferung wiederum fehlerhaft ist, oder die Nachbesserung nicht in angemessener Frist durchgeführt wird. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.

7.3.
Der Ersatz von Schäden des VP, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung ist für die Fälle leichter Fahrlässigkeit mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszweckes unverzichtbar sind, haften wir für Personenschäden bis 5 Mio EUR, für Sach- und Vermögensschäden nur insoweit, als bei Vertragsschluss mit ihrem Eintritt üblicherweise zu rechnen war, maximal jedoch 1,5 Mio EUR. Die Haftung für Mangelfolgeschäden, die auf positiver Vertragsverletzung beruhen ist ausgeschlossen, sofern weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten gelten die vorerwähnten Haftungsbeschränkungen auch für die Fälle grober Fahrlässigkeit.

8. Leistungsumfang Ortungsdienste

8.1.
Ortsbezogene Online-Dienste der MECOMO ermöglichen unter anderem eine Standortbestimmung von Objekten und Personen. MECOMO weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ortung von Personen ohne deren Wissen bzw. gegen deren Willen einen ernsten Gesetzesverstoß darstellt und der VP dafür die volle juristische Verantwortung trägt.

8.2.
Bestimmte Leistungen der Mehrwertdienste (z.B. SMS-Chat mit anderen Teilnehmern) sind kostenpflichtig.

8.3.
MECOMO ist nicht verpflichtet, das Leistungsangebot der Online-Dienste jederzeit und dauerhaft aufrechtzuerhalten. Im Falle der dauerhaften Einstellung der Dienste durch MECOMO ist VP zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Eine technisch bedingte Unterbrechung der Dienste ist nicht als dauerhafte Einstellung der Dienste zu werten. Im Falle der dauerhaften Unterbrechung wird MECOMO VP per Email, SMS oder Website informieren.

9. Rechnungsstellung von Leistungen

9.1.
Die Preise und der Leistungsumfang richten sich nach der Veröffentlichung auf der der jeweils gültigen Preisliste durch MECOMO. MECOMO behält sich vor Entgelt und/oder Leistung nach folgenden Maßgaben zu verändern: Veränderungen der Leistung und/oder des Entgelts wird VP mindestens ein Monat vor ihrem Inkrafttreten per Email angekündigt. VP hat im Falle einer Preiserhöhung das Recht, den Vertrag zum Inkrafttreten der neuen Preisliste außerordentlich zu kündigen. Mit der Weiternutzung der MECOMO LEISTUNGEN nimmt VP die LEISTUNGEN zu den veränderten Bedingungen an.

9.2.
Vorausbezahlte Dienste können von MECOMO nicht im Preis verändert werden.

9.3.
Die Kommunikation mit VP per SMS (z.B. zur De-/Aktivierung, die Übermittlung von Kontakten, manuelle Lokalisierung usw.) und die Standortbestimmung über den Netzbetreiber erzeugen Kosten, die vom VP getragen werden.

9.4.
VP bekommt – falls nicht einvernehmlich anders vereinbart – die LEISTUNGEN entweder monatlich bzw. für die bezahlte Leistungsperiode als Online- (per Web) oder PDF-Rechnung (per Email) zur Verfügung gestellt. Es erfolgt – falls nicht einvernehmlich anders vereinbart – kein Versand der Rechnung per Briefpost an VP. Rechnungen werden als PDF an eine vereinbarte Emailadresse des VP gesendet. Im Falle einer ausbleibenden Fehlermeldung für den Emailempfang verzichtet VP insofern auf die Einrede, dass die Rechnung ihm nicht zugegangen sei.

9.5.
VP hat das Recht, die abgerechneten Entgelte binnen eines Monats nach Rechnungsdatum zu beanstanden. Er wird auf dieses Recht in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen. Macht VP von seinem Beanstandungsrecht innerhalb der genannten Frist keinen Gebrauch, gilt die Abrechnung als genehmigt. Die Frist ist eingehalten, wenn die Beanstandung MECOMO innerhalb der genannten Frist schriftlich oder per Email zugeht.

10. Datenschutz

10.1.
Die LEISTUNGEN von MECOMO erfordern die Verarbeitung personenbezogener Daten. VP stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der bei der Inanspruchnahme der LEISTUNGEN anfallenden und zu deren Durchführung notwendigen personenbezogenen Daten zu. VP erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten von MECOMO elektronisch gespeichert und ausgewertet werden. MECOMO ist berechtigt im Rahmen der Zweckbestimmung des Nutzungsvertrages die ihm anvertrauten pers.bezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbedingungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

10.2.
VP ist bekannt, dass der Zugang zu LEISTUNGEN von MECOMO nicht nur direkt über MECOMO, sondern auch über Dritte erfolgt und mit Zusatzangeboten von Kooperationspartnern verbunden sein kann. VP stimmt der Nutzung durch diese Kooperationspartner zu, soweit dies zur Erbringung der LEISTUNGEN durch MECOMO erforderlich ist. MECOMO wird die Einhaltung des Datenschutz bei Kooperationspartner vertraglich bestätigen lassen. Alle MECOMO Mitarbeiter haben eine spezielle Datenschutzvereinbarung unterzeichnet.

10.3.
VP ist berechtigt, jederzeit per schriftliche Anfrage, die zu seiner Person/seinem Unternehmen gespeicherten Daten unentgeltlich bei MECOMO einzusehen. Auskunft wird durch MECOMO elektronisch erteilt.

11. Urheberrechte

11.1.
An den von MECOMO erbrachten und überlassenen LEISTUNGEN besteht Urheberrechtsschutz gemäß §§ 4, 87a ff Urheberrechtsgesetz; sie dürfen nur in dem mit MECOMO vereinbarten Umfang genutzt werden. Jede Zuwiderhandlung wird strafrechtlich verfolgt.

11.2.
Vervielfältigungen unserer LEISTUNGEN sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung zulässig, es sei denn, sie sind gesetzlich gestattet.

12. Versand geschäftsrelevanter und lösungsbezogener Informationen per Email

12.1.
VP der MECOMO geben der MECOMO durch die Übermittlung der Email-Adresse das Einverständnis, dass MECOMO für die Geschäftsbeziehung relevante sowie lösungsbezogene Informationen per Email an VP versenden darf. Neuigkeiten zu Produkten und LEISTUNGEN sind geschäftsrelevante Informationen.

12.2.
Die Email-Adresse des VP wird von MECOMO nicht an Drittfirmen zu Werbezwecken weitergegeben.

12.3.
Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung wird die Email-Adresse durch MECOMO für die in diesem Punkt beschriebenen Informationen nicht mehr genutzt. Für Informationen zu MECOMO Produkten und Leistungen darf die Email-Adresse solange genutzt werden, bis VP den Erhalt von Informationen von MECOMO per einfache Email an die Email-Adresse SPOC@mecomo.com untersagt.

13. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehung zwischen VP und MECOMO das deutsche Recht Anwendung und München ist vereinbarter Gerichtsstand. Das internationale Kaufrecht EKG findet keine Anwendung.

14. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle LEISTUNGEN ist Unterschleissheim. MECOMO AG, Max-Planck-Str. 8, D-85716 Unterschleissheim, tel: +49 (89) 37 40 85 – 0, fax: +49 (89) 37 40 85 – 45, web: www.mecomo.com ; Vorstand: Stefan Heimerl, Aufsichtsrat: Bernd Müller (Vorsitz), Daniel Hutten, Carsten Ahrens

Bankverbindung: Sparkasse Landshut IBAN DE91743500000000709009 BIC: BYLADEM1LAH / Raiffeisenbank Altdorf-Erding IBAN DE95743626630000064491 BIC: GENODEF1ERG, UID: DE813083830, HRB 134621